Neustadt/WN Mit einer Abschussprämie für männliche und weibliche Wildschweinfrischlinge will die CSU-Kreistagsfraktion eine weitere Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bewirken und gleichzeitig Wildschäden minimieren. Der Antrag ist bereits auf der Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung.
Der Wildschweinabschuss zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist bei der Jägerschaft und den Landwirten in unserem ländlich geprägten Raum weiter ein großes Thema. Die CSU-Kreisräte mit Landrat Andreas Meier befassten sich bei ihrer jüngsten Sitzung mit dieser Thematik und entschieden einen Antrag auf den Weg zu bringen, der von Fraktionsvorsitzendem Edgar Knobloch formuliert wurde:
Seit 2014 tritt die Afrikanische Schweinepest (ASP) in den baltischen Staaten, in Polen und weiteren östlichen Nachbarn auf. Durch die Nähe zu Tschechien erscheint es sinnvoll für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein Ausbrechen der Seuche ASP zu verhindern. Allgemein gilt nach wie vor, dass eine deutliche Reduzierung der Schwarzwildbestände sehr wichtig ist für die erfolgreiche Prävention und gegebenenfalls Bekämpfung der für Schweine aller Art hochansteckenden und in der Regel tödlich verlaufenden Afrikanischen Schweinepest.
Mit einem Anreizsystem für den Abschuss von männlichen und weiblichen Frischlingen kann eine Reduzierung des Schwarzwildbestandes gelingen. Der Anteil von erlegten Frischlingen im Vergleich zur Gesamtzahl ist im Landkreis Neustadt an der Waldnaab eher gering. Eine Steigerung dieses Wertes würde die Sozialstruktur der Wildschweinpopulation verbessern, was eine Reduzierung des Schwarzwildbestandes bewirken dürfte. Diese Regulierung ist wiederum sehr dienlich für die Prävention der „Afrikanische Schweinepest“.
Frischlinge werden im regulären Jagdbetrieb oft gemieden, weil sie nicht so gut verwertbar sind. Mit einer Prämie kann dem entgegengewirkt werden. Ein nützlicher Nebeneffekt ist die damit verbundene Minderung von Wildschäden. Die CSU-Fraktion stellt deswegen folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen für den Abschuss von weiblichen und männlichen Frischlingen, zunächst auf zwei Jahre befristet, eine Prämie in Höhe von 30 € zu zahlen. Als erstattungsfähiger Zeitraum wird Oktober 2019 bis Februar 2021 festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes und unbürokratisches Abrechnungs- und Nachweissystem einzuführen. Vorstellbar wäre zum Beispiel die Vorlage von Fotos mit Gewichtsangabe der erlegten Tiere.
Text: Gerald Morgenstern